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From the magazine BR/DC 1/2022 | S. 45-49 The following page is 45

Ausschluss vom Verfahren / Exclusion de la procédure (per Februar 2022)

Grundsätze / Principes

Bund – Ausschluss in kleinen Märkten (Confédération – Exclusion dans les petits marchés)

(66) 1. Die «Missbrauchsgefahr [ist] bei einem vergaberechtlichen Ausschluss insbesondere dann gross, wenn [danach] nur noch ein Angebot übrigbleibt. Entsprechend ist beim Ermessensausschluss eine gewisse Zurückhaltung geboten […]. Die Prüfung der Offerten hat entsprechend pflichtgemäss und widerspruchsfrei zu erfolgen». 2. «Das Wirtschaftlichkeitsprinzip darf umgekehrt […] nicht dazu führen, dass einzelne Angebote in einem kleineren Anbietermarkt weniger genau geprüft werden als andere.» BVGer (TAF) B-6261/2020 (18.5.2021). (mb)

Ausschluss infolge eines Formfehlers / Exclusion pour vice de forme

Graubünden – Unvollständigkeit des Angebots – Kalkulationsschema (Grisons – Offre incomplète – Schéma de calcul)

(67) 1. Die Vergabestelle schloss eine Anbieterin von einem Vergabeverfahren für Belagsarbeiten wegen Nichteinreichung des…

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