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From the magazine BR/DC 4/2021 | S. 203-204 The following page is 203

Geltungsbereich / Champ d’application (per August 2021)

Objektiver Geltungsbereich / Champ d’application ratione materiae

St.  Gallen – Vergabe einer Buslinie nach der Personenbeförderungsgesetzgebung (St-Gall – Attribution d’une ligne de bus dans le cadre de la loi sur le transport de voyageurs)

(298) 1. Gegenstand des vereinigten Beschwerdeverfahrens bilden zwei Beschwerden von nicht berücksichtigten Anbietern gegen die Vergabe einer Buslinie des regionalen Personenverkehrs (RPV) nach der Personenbeförderungs­gesetzgebung. 2. «Praxis und Rechtsprechung gehen […] davon aus, dass die Auswahl eines Transportunternehmers im Hinblick auf den Abschluss einer Abgeltungsvereinbarung wie der vorliegenden nicht in den Anwendungsbereich des öffentlichen Beschaffungsrechts fällt.» 3. «Im Bundesrecht gilt zudem seit 1. Januar 2021 ausdrücklich die Regel, dass die Übertragung einer öffentlichen Aufgabe gegen Abgeltung nur unter dem Vorbehalt einer spezialgesetzlichen Regel [recte: Ausnahme] als öffentlicher Auftrag gilt [

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