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From the magazine BR/DC 1/2021 | S. 46-46 The following page is 46

Abbruch des Verfahrens / Interruption de la procédure (per März 2021)

Grundsätze / Principes

St. Gallen – Abbruch eines freihändigen Verfahrens (Saint-Gall – Interruption d’une procédure de gré à gré)

(64) 1. «Da es eine Hauptzielsetzung des geltenden Submissionsrechts ist, den Wettbewerb unter den Anbietern zu stärken, darf ein freihändiges Verfahren abgebrochen werden, wenn die Vergabebehörde erst nach dessen Einleitung feststellt, dass sie das betreffend Beschaffungsgeschäft im offenen Verfahren hätte vergeben müssen. Entsprechendes gilt auch, wenn das Einladungsverfahren eingeleitet wurde.» 2. Abweisung des Gesuchs, es sei der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu gewähren. VGer (TA) SG B 2020/71 (Präsidialverfügung, 11.5.2020). (sts)

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