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From the magazine BR/DC 1/2021 | S. 40-46 The following page is 40

Ausschluss vom Verfahren / Exclusion de la procédure (per März 2021)

Grundsätze / Principes

BVGer – Ausschluss nach Ermessen – Kalkulations­schema (TAF – Exclusion discrétionnaire – Schéma de calcul)

(47) 1. Nach dem BVGer handelt die Vergabestelle nicht überspitzt formalistisch, wenn sie eine Offerte ohne weitere Nachfrage (bzw. ohne Fristansetzung zur Nachreichung) ausschliesst, die entgegen einer entsprechenden Anordnung der Ausschreibung ein bestimmtes Formular nicht enthält, in das die Anbieterinnen verschiedene Kalkulationsfaktoren der offerierten Preise (und von allenfalls zu vereinbarenden Nachträgen) einzutragen hatten (in casu: «Kalkulationsschema SBV»; Formular 400). 2a. «Entscheidend ist vorliegend, dass es sich bei den Kalkulationsschemas nicht um bei der Beschwerdeführerin bereits vorhandene Belege handelte, welche diese – bildlich gesprochen – in fertiger Ausführung nur von ihrem Regal hätte herunternehmen und der Vergabestelle nachreichen können. Die Ausführungen der Beschwerdeführerin lassen sich vielmehr nur…

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