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From the magazine BR/DC 1/2021 | S. 39-40 The following page is 39

Angebot und Variante / Offres et variantes (per März 2021)

Natur und Verbindlichkeit des Angebots / Nature et caractère obligatoire de l’offre

Graubünden – Verlängerung der Offertverbindlichkeit (Grisons – Extension du caractère contraignant de l’offre)

(43) 1. Gemäss den Ausschreibungsunterlagen waren die eingereichten Angebote für sechs Monate verbindlich. Die Vergabestelle fragte in der Folge nur die Zuschlagsempfängerin an, ob sie die Verbindlichkeit auf eine Dauer von zwölf Monaten verlängern würde. 2a. Gemäss Verwaltungsgericht hätte die Vergabestelle bei allen Anbietern eine solche Verlängerung anfragen müssen, um dem Gleichbehandlungsgebot vollends gerecht zu werden. b. Jedoch wäre es nach dem Verwaltungsgericht überspitzt formalistisch, in der einsei­tigen Anfrage eine unzulässige Nachverhandlung im Sinne von Art. 19 Abs. 1 SubG anzusehen, da es der Vergabestelle nicht darum ging, das Angebot inhaltlich zu verändern und sich am Inhalt der Offerte auch nichts geändert hatte. Ferner erhielt die…

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