Zuschlagskriterien / Critères d’adjudication (per März 2021)
Grundsätze / Principes
Graubünden – Überqualifikation führt nicht zu einer besseren Bewertung (Grisons – Une surqualification n’entraîne pas une meilleure évaluation)
(35) 1. Gegenstand der Ausschreibung war die permanente interferometrische Radarüberwachung einer Bergwand. 2. Die Beschwerdeführerin bemängelte unter anderem die Bewertung der Zuschlagskriterien. Bei der Offertbeurteilung wurde festgestellt, dass die Radarmessung der Beschwerdeführerin eine erhöhte Messgenauigkeit/Auflösung aufweist. Jedoch wurde auch festgehalten, dass diese erhöhte Messgenauigkeit/Auflösung vorliegend nicht massgebend sei. 3. Das Verwaltungsgericht führte aus, dass eine Überqualifikation nicht zu einer besseren Bewertung des Angebots, sondern unter dem Gesichtspunkt der Messgenauigkeit lediglich zur maximalen Bewertung führt. VGer (TA) GR U 19 107 (29.1.2020). (cj)
Bekanntgabe der Kriterien und ihrer Gewichtung / Publication des critères et de leur pondération
Grau…