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From the magazine BR/DC 1/2021 | S. 26-27 The following page is 26

Ausstand und Vorbefassung / Récusation et pré-implication (per März 2021)

Vorbefassung / Pré-implication

Graubünden – Keine unzulässige Vorbefassung der bisherigen Bauherrenvertretung (Grisons – Pas de pré­implication illicite de la représentante habituelle du maître de l’ouvrage)

(8) 1. Gegenstand der Beschwerde war der Zuschlag betreffend die Bauherrenvertretung für den Umbau und die Aufstockung eines Pflegeheims. Die Beschwerdeführerin machte unter anderem die Vorbefassung der Zuschlagsempfängerin geltend und verlangte deren Ausschluss. 2. Die Vergabestelle hatte in der Ausschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Zuschlagsempfängerin als bisherige Bauherren­vertreterin auch zum Wettbewerb zugelassen sei. 3a. Die Beschwerdeführerin war der Ansicht, dass sie die Ausschreibung nicht habe anfechten müssen, weil die Aufzählung von Art. 11 und 12 SubV bezüglich des Inhalts der Ausschreibung und der Ausschreibungsunterlagen die Vorbefassung nicht erwähnt. b. Das Verwaltungsgericht verwarf diese Ansicht. Die Aufzählung…

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