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From the magazine BR/DC 6/2020 | S. 344-352 The following page is 344

Werkvertrag / Contrat d’entreprise (per Dezember 2020)

Übermässigkeit der Kosten der Nachbesserung im Rahmen eines Werkvertrags (Coûts de réparation excessifs dans le cadre d’un contrat d’entreprise)

(536) Erwägungen: 1. Im Falle der Lieferung eines mangelhaften Werkes hat der Besteller gemäss Art. 368 OR grundsätzlich die Wahl, entweder die Nachbesserung des Werkes, die Wandlung des Vertrages oder die Minderung des Preises zu verlangen. Bei Werken, die auf dem Grund und Aus der ZeitschriftBR/DC 6/2020 | S. 344-352 Es folgt Seite № 345Boden des Bestellers errichtet sind und ihrer Natur nach nur mit unverhältnismässigen Nachteilen entfernt werden können bzw. im Falle minder erheblicher Mängel, stehen dem Besteller nur die Wahlrechte der Minderung und Nachbesserung zu (Art. 368 Abs. 2 und 3 OR). Der Besteller ist durch seine Wahl, durch die er ein Gestaltungsrecht ausübt, gebunden (BGE 136 III 273 E. 2.2 S. 274 f.; 109 II 40 E. 6a S. 41 f.). Das Gestaltungsrecht kann nur von demjenigen ausgeübt werden, dem es zusteht; der…

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