Direkt zum Inhalt

From the magazine BR/DC 4/2020 | S. 232-240 The following page is 232

Beschwerdeverfahren / Procédure de recours (per August 2020)

Grundsätze / Principes

Bern – Anspruch auf rechtliches Gehör (Berne – Droit d’être entendu)

(292) 1a. Im Rahmen eines Vergabeverfahrens betreffend Büromobiliar hatte ein Gemeinwesen als Los 4 «Aktenschränke» die Beschaffung von verschiedenen Schranktypen ausgeschrieben und den Zuschlag der Beschwerdeführerin [des Verwaltungsgerichtsverfahrens, von dem hier die Rede ist] erteilt. b. Dagegen hatte die zweitplatzierte Konkurrentin [nachfolgend: Beschwerdegegnerin 2] vor der unteren kantonalen Instanz Beschwerde erhoben, die den Zuschlag aufhob und mittels reformatorischen Entscheides der Konkurrentin erteilte. c. Die Beschwerdeführerin gelangte daraufhin an das Verwaltungsgericht. Sie machte unter anderem die Verletzung ihres Anspruches auf rechtliches Gehör durch die Vorinstanz geltend, da sie «als ursprüngliche Zuschlags­empfängerin […] vor der direkten Zuschlagserteilung an die Beschwerdegegnerin 2, die aus ihrer Sicht eine reformatio in peius darstelle, [hätte]…

[…]