Direkt zum Inhalt

From the magazine BR/DC 4/2020 | S. 200-202 The following page is 200

Geltungsbereich / Champ d’application (per August 2020)

Objektiver Geltungsbereich / Champ d’application ratione materiae

EuGH – Begriff des öffentlichen Auftrags – Geschäft, das aus mehreren Verträgen besteht – Naturalleistungen als Entgelt (CJUE – Notion de marché public – Marché composé de plusieurs contrats – Avantage en nature à titre de rémunération)

(181) 1. Ein «Vertrag [kann] nur dann als ‹öffentlicher Auftrag› [i.S.v. Art. 2 Abs. 1 Nr. 5 RL 2014/24/EU] eingestuft werden, wenn er als entgeltlicher Vertrag geschlossen ist und damit impliziert, dass der öffentliche Auftraggeber, der einen öffentlichen Auftrag vergibt, gemäss diesem Vertrag gegen eine Gegenleistung eine Leistung erhält, die für ihn von unmittelbarem wirtschaftlichen Interesse ist. Zudem muss der Vertrag synallagmatisch sein, da dies ein wesentliches Merkmal eines öffentlichen Auftrags ist.» 2. Ein «aus mehreren Handlungen bestehender Vorgang [ist] für eine etwaige Einstufung als ‹öffentlicher Auftrag› im Sinne der…

[…]