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From the magazine BR/DC 4/2019 | S. 230-235 The following page is 230

Beschwerdeverfahren / Procédure de recours (per August 2019)

Grundsätze / Principes

Solothurn – Rechtsschutz-Schwellenwert (Soleure – Possibilité de recourir lorsque le marché atteint un certain seuil)

(395) 1a. Die zuständige Kommission der Vergabegemeinde entschied, die unterschwelligen Gärtner- und Belagsarbeiten im Zusammenhang mit der Gesamterneuerung eines Schwimmbades freihändig zu vergeben. In den Submissionsunterlagen wurde in der Folge ungeachtet dieses Entscheides das Einladungsverfahren aufgeführt und die Vergabestelle lud drei Unternehmen zur Offertstellung ein. b. Während die Beschwerdeführerin und ein weiteres Unternehmen innert Frist ihre Angebote eingereicht hatten, wurde die Offerte des dritten Unternehmens, welches schliesslich den Auftrag erhielt, erst nach Ablauf der Frist eingereicht. c. Da das Submissionsgesetz des Kantons Solothurn bei unterschwelligen Beschaffungen keine Beschwerdemöglichkeit vorsieht (§ 30 Abs. 2 SubG-SO), hatte das Verwaltungsgericht die Zulässigkeit der Beschwerde zu beurteilen. 2. 

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