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From the magazine BR/DC 4/2019 | S. 217-223 The following page is 217

Zuschlagskriterien / Critères d’adjudication (per August 2019)

Bekanntgabe der Kriterien und ihrer Gewichtung / Publication des critères et de leur pondération

Bund – Subkriterien (Confédération – Sous-critères)

(348) «Wenn die Vergabestelle Subkriterien festlegt, wel­che sie zu verwenden gedenkt, muss sie diese unter Nen­nung ihrer jeweiligen Gewichtung […] im Voraus mit­teilen. […] Allerdings verlangt es [das Transparenzprinzip] grundsätzlich nicht auch die vorgängige Bekanntgabe von Unterkriterien oder Kategorien, welche einzig dazu dienen, ein publiziertes Kriterium zu konkretisieren, jedenfalls soweit sie nicht über das hinausgehen, was gemeinhin zur Definition des betref­fenden Hauptkriteriums angeführt wird oder soweit ihnen die Vergabestelle nicht eine überragende Bedeutung verleiht und ihnen eine Rolle zuschreibt, welche derjenigen eines Hauptkriteriums entspricht». BVGer B-587/2019 (Zwischenentscheid vom 3.4.2019).

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