Zuschlagskriterien / Critères d’adjudication (per August 2019)
Bekanntgabe der Kriterien und ihrer Gewichtung / Publication des critères et de leur pondération
Bund – Subkriterien (Confédération – Sous-critères)
(348) «Wenn die Vergabestelle Subkriterien festlegt, welche sie zu verwenden gedenkt, muss sie diese unter Nennung ihrer jeweiligen Gewichtung […] im Voraus mitteilen. […] Allerdings verlangt es [das Transparenzprinzip] grundsätzlich nicht auch die vorgängige Bekanntgabe von Unterkriterien oder Kategorien, welche einzig dazu dienen, ein publiziertes Kriterium zu konkretisieren, jedenfalls soweit sie nicht über das hinausgehen, was gemeinhin zur Definition des betreffenden Hauptkriteriums angeführt wird oder soweit ihnen die Vergabestelle nicht eine überragende Bedeutung verleiht und ihnen eine Rolle zuschreibt, welche derjenigen eines Hauptkriteriums entspricht». BVGer B-587/2019 (Zwischenentscheid vom 3.4.2019).