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From the magazine BR/DC 4/2019 | S. 213-213 The following page is 213

Änderungen im laufenden Vergabeverfahren / Modifications en cours de procédure d’adjudication (per August 2019)

Zürich – Verzicht auf Spezifikationen (Zurich – renonciation à des spécifications)

(338) 1. Im Rahmen des Vergabeverfahrens betreffend die Beschaffung von neuen Uniformteilen für Fahrpersonal machte die ausgeschlossene Beschwerdeführerin die Verletzung des Transparenz- und des Gleichbehandlungsgebots geltend, da die Vergabestelle nach Offertöffnung auf einzelne als «Mussanforderungen» bezeichnete technische Spezifikationen gemäss Ausschreibungsbedingungen verzichtet hatte, nachdem keine der Anbieterinnen sämtliche der zahlreichen Spezifikationen erfüllt hatte. 2. «Werden einzelne bei der Produkteumschreibung gemäss Ausschreibungsunterlagen als Mussanforderungen bezeichnete Vorgaben nicht erfüllt, so führt dies [im Gegensatz zu den Eignungskriterien] nicht zwingend zum Ausschluss aus dem Verfahren.» «Dafür besteht für die Vergabebehörde ein gewisser Spielraum […]. Die ausführlichen Darlegungen der Beschwerdegegnerin [Vergabestelle] zur Relevanz der Musskriterien sowie zur…

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