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From the magazine BR/DC 3/2019 | S. 159-161 The following page is 159

Bauhandwerkerpfandrecht / Hypothèque légale des artisans et entrepreneurs (per Juni 2019)

Bauhandwerkerpfandrecht – Kein Anspruch auf Errichtung bei blossem Personalverleih – ZGB 837 I Ziff. 3 (Hypothèque légale des artisans et entrepreneurs – Absence de droit à la constitution en cas de simple location de services – CC 837 I ch. 3)

(304) Eine Firma, die einem Bauunternehmer lediglich temporäre Arbeitskräfte zur Verfügung stellt oder vermittelt, muss nicht für ein bestimmtes Werk und damit auch nicht für Werkmängel einstehen, welche die von ihr ausgeliehenen Arbeiter allenfalls hervorrufen. Sie hat deshalb keinen Anspruch auf Errichtung eines Bauhandwerkerpfandrechts. Um Personalverleihverhältnisse von anderen Vertragsarten ab­zugrenzen, können die Weisungen und Erläuterungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) zum Arbeitsvermittlungsgesetz herangezogen werden. Massgebend für die Qualifizierung im konkreten Fall sind der vereinbarte Vertragsinhalt und die konkrete Tätigkeit im Einsatzbetrieb. Sind die Mitarbeiter der Firma in die Organisation und die…

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