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From the magazine BR/DC 2/2019 | S. 92-92 The following page is 92

Natur- und Heimatschutz / Protection de la nature et du patrimoine (per April 2019)

Ideelle Verbandsbeschwerde nach NHG – Verfahrensrecht (Qualité pour recourir des organisations en vertu de la LPN – Droit de procédure)

(209) 1a. Im Jahr 2000 revidierte der Grosse Rat des ­Kantons Freiburg das Gesetz über den öffentlichen Grund und Boden, welches am 1. Januar 2002 in der geänderten Fassung in Kraft trat. Bislang verfügten die Freiburgischen Elektrizitätsunternehmen – Entreprises électriques fribourgeoises (EEF; seit 2005: Groupe E SA) – über ein Monopol und eine generelle Konzession. Das neue Recht sah dem­gegenüber die Überführung dieses Unternehmens in eine ­privatrechtliche Aktiengesellschaft sowie die Regelung der Konzession zur Nutzung der Wasserkraft durch Vertrag vor. b. Gestützt darauf schloss der Kanton mit den EEF am 11. Februar 2004 einen Vertrag ab, welche unter anderem die ­Dauer der Konzessionen für sechs Wasserkraftwerke und die Entschädigungshöhe regelte sowie Sanierungsmassnahmen vorbehielt. 2. Gegen diesen Vertrag…

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