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From the magazine BR/DC 6/2018 | S. 394-395 The following page is 394

Autres contrats et responsabilité civile / Weitere Verträge und Haftpflichtrecht (per Dezember 2018)

Mäklervertrag – Psychologischer Zusammenhang – OR 413 (Contrat de courtage – Lien psychologique – CO 413)

(642) 1. Strittig war, ob die Mäklerin die Provision verdient hatte, obschon die Liegenschaft erst nach Beendigung des von vornherein befristeten Mäklervertrags verkauft wurde. Im Vertrag mit der Mäklerin (einer B. AG) fand sich die folgende Abrede: «Erfolgt die öffentliche Beurkundung nach Ablauf des Auftragsverhältnisses mit B. AG, ist das Honorar geschuldet, wenn der Käufer während der Dauer des Auftragsverhältnisses als Interessent bekannt war» (E. 3.2). 2a. Das Bundesgericht erinnert an den Unterschied zwischen der Nachweis- und der Vermittlungsmäkelei, wie ihn Art. 412 Abs. 1 OR trifft, um dann auf den «psychologischen Zusammenhang» einzugehen, den Art. 413 Abs. 1 OR für beide ­Unterarten fordert und der von der Mäklerin zu beweisen ist: So muss «zwischen der Mäklertätigkeit und dem Vertragsabschluss ein Kausalzusammenhang bestehen, wobei ein…

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