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From the magazine BR/DC 6/2018 | S. 341-345 The following page is 341

Radon und die Belehrungspflicht des Notars beim Grundstückkauf

Die Revision der Strahlenschutzverordnung (StSV) hat die in Gebäuden zulässigen Werte der Radonkonzentration erheblich reduziert. Beim Kauf eines überbauten Grundstücks ist die Überschreitung des Referenzwertes ein Mangel; die Gewährleistung dafür kann allerdings ausgeschlossen werden. Thomas Ender geht auf mögliche neue Aufklärungspflichten des Notars beim Grundstückkauf ein. Muss auch über das Radonrisiko informiert werden? Klar ist, dass ein Notar nicht auf sämtliche mit einem Grundstückkauf verbundenen Risiken, die Ausgangspunkt von Baumängeln sein könnten, hinzuweisen hat.

La révision de l’ordonnance fédérale sur la radioprotection (ORaP) a considérablement réduit les concentrations de radon autorisées dans les bâtiments. En cas d’achat d’une parcelle bâtie, le dépassement du niveau de référence constitue un défaut; la garantie pour celui-ci peut néanmoins être exclue. Thomas Ender examine si le notaire qui instrumente l’achat d’immeuble doit en…

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