Aptitude / Eignung (per August 2018)
Principes / Grundsätze
Zürich – Nachträgliche Änderung eines Eignungskriteriums (Zurich – Modification subséquente d’un critère d’aptitude)
(359) 1. Die Vergabestelle hatte in der Ausschreibung für die Beschaffung eines Forstspezialfahrzeugs unter «Erfahrung» den Nachweis des Verkaufs von mindestens fünf Forstspezialfahrzeugen gefordert. Das Verwaltungsgericht erachtete den (nach Auswertung der Angebote gefassten) Entschluss der Vergabestelle, auch Angebote von Anbietern mit bloss 3 Referenzaufträgen zuzulassen, als unzulässige nachträgliche Änderung der Eignungskriterien. 2. «Dass bei korrekter Anwendung des Eignungskriteriums nur zwei Anbieter übrigbleiben, steht einem wirksamen Wettbewerb nicht entgegen. Ist – wie vorliegend – von einem sachlichen Eignungskriterium auszugehen, so darf aus einer geringen Zahl von Bewerbern bzw. geeigneten Bewerbern nicht einfach auf eine Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs geschlossen werden; dies gilt selbst dann…