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From the magazine BR/DC 4/2018 | S. 248-250 The following page is 248

Aptitude / Eignung (per August 2018)

Principes / Grundsätze

Zürich – Nachträgliche Änderung eines Eignungskriteriums (Zurich – Modification subséquente d’un critère d’aptitude)

(359) 1. Die Vergabestelle hatte in der Ausschreibung für die Beschaffung eines Forstspezialfahrzeugs unter «Er­fahrung» den Nachweis des Verkaufs von mindestens fünf Forstspezialfahrzeugen gefordert. Das Verwaltungsgericht erachtete den (nach Auswertung der Angebote gefassten) Entschluss der Vergabestelle, auch Angebote von Anbietern mit bloss 3 Referenzaufträgen zuzulassen, als unzulässige nachträgliche Änderung der Eignungskriterien. 2. «Dass bei korrekter Anwendung des Eignungskriteriums nur zwei ­Anbieter übrigbleiben, steht einem wirksamen Wettbewerb nicht entgegen. Ist – wie vorliegend – von einem sachlichen Eignungskriterium auszugehen, so darf aus einer geringen Zahl von Bewerbern bzw. geeigneten Bewerbern nicht einfach auf eine Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs geschlossen werden; dies gilt selbst dann…

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