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From the magazine BR-DC 3/2018 | S. 160-162 The following page is 160

Entscheid des Obergerichts des Kantons Graubünden vom 6. November 2017 (ZK2 14 5)

Keine Anzeigepflicht, wenn der Bauherr ohnehin Bescheid weiss

Hubert Stöckli, Dr. iur., Professor an der Universität Freiburg

Ein recht umfangreiches Urteil über einen langwierigen Vergütungsstreit, der auf einen Vertrag aus dem Jahr 2003 zurückgeht; über einen Bauherrn, der es unterlassen hatte, die Beschaffenheit des Baugrunds zureichend zu ­er­mitteln; über einen Unternehmer, der deshalb grösseren Aufwand hatte als erwartet und einen Nachtrag geltend machte. Im Kern zu prüfen war die Verletzung der Anzeigepflicht wegen Mängeln des Baugrundes. Die Kernaussage war: Weil Anzeigen des Unternehmers keinen Selbstzweck haben, sondern dem Bauherrn Handlungsoptionen wahren sollen, sind sie nutzlos und deshalb nicht geschuldet, wenn der Bauherr ohnehin Bescheid weiss. Am Rande entschied das Gericht, dass für die Parteientschädigung auch dann auf Bündner Stundenansätze abzustellen war, wenn die Unternehmung sich von zwei Rechtsanwälten aus Zürich hatte vertreten lassen.

Cet arrêt d’une certaine longueur concerne un litige complexe en matière de rémunération de l’entrepreneur : les parties ont conclu le…

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