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From the magazine BR/DC 2/2018 | S. 129-130 The following page is 129

Wald / Forêt (per April 2018)

Waldbegriff (Notion de forêt)

(257) In der Gemeinde Jongny VD war die Qualifikation eines Waldgürtels im Lichte des Waldrechts umstritten. Der Grundeigentümer machte geltend, dass die Bestockung keinerlei Waldfunktionen versehe und zudem Teil eines privaten Parks sei. Nach Art. 2 WaG gilt jede Fläche als Wald, die mit Waldbäumen oder Waldsträuchern bestockt ist und Waldfunktionen erfüllen kann. Das Bundesgesetz schliesst ge­wisse Bestockungen ausdrücklich vom Waldbegriff aus, ­namentlich isolierte Baumgruppen, Hecken, Alleen, Gärten, Pärke und Grünräume. Die Kantone können den Waldbegriff innerhalb bestimmter bundesrechtlicher Bandbreiten mit Mindestschwellen zur Fläche, Breite und zum Alter einer Bestockung konkretisieren (vgl. Art. 2 Abs. 4 WaG und Art. 1 Abs. 1 WaV). Das einschlägige kantonale Waldgesetz Aus der ZeitschriftBR-DC 2/2018 | S. 129-130 Es folgt Seite № 130legte diese quantitativen Kriterien hier durchwegs auf den oberen Werten des bundesrechtlichen…

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