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From the magazine BR/DC 2/2018 | S. 125-126 The following page is 125

Natur- und Heimatschutz / Protection de la nature et du patrimoine (per April 2018)

Landschaftsschutz – Aushubdeponie (Protection du paysage – Décharge pour matériaux d’excavation)

(220) 1. Im Streit lag der Standort einer neuen Deponie «Eyacher» für Inertstoffe mit beschränkter Stoffliste (unverschmutztes Aushubmaterial) in Thierachern BE. Nachdem die Stimmberechtigten der Standortgemeinde eine kommunale Überbauungsordnung abgelehnt hatten, erliess der Kanton auf Gesuch der an der Deponie interessierten Unternehmung eine kantonale Überbauungsordnung (KÜO). Der vorgesehene Deponiestandort liegt im regionalen Landschaftsschutzgebiet «Drumlinlandschaft und Erholungsgebiet Thuner Westamt». Die Anwohner wehrten sich gegen das Projekt unter anderem mit dem Argument, die Deponie sei unzulässig, weil sie einen erheblichen Eingriff in das Landschaftsbild bewirke. Da das Vorhaben unter anderem eine Rodungsbewilligung erforderte, lag eine Bundesaufgabe im Sinne des NHG vor. Anwendbar war damit Art. 3 NHG, wonach die Kantone bei der Erfüllung der…

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