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From the magazine BR-DC 1/2018 | S. 38-40 The following page is 38

Urteil des Verwaltungsgerichts St.Gallen vom 7. April 2017 (B 2017 118)

Kettenverträge in der IT. Die Source-Codes als ­Quellen des Problems?

Gerät eine Vergabestelle in eine problematische Abhängigkeit gegenüber der bisherigen Anbieterin, wenn sie sich die erforderlichen Immaterialgüterrechte (einschliesslich des Rechts zur Veränderung und Weiterentwicklung der Source-Codes) nicht bereits bei der ursprünglichen Beschaffung sichert?

Le pouvoir adjudicateur se met-t-il dans une délicate situation de dépendance vis-à-vis du soumissionnaire actuel lorsqu’il ne s’est pas réservé les droits de propriété intellectuelle nécessaires dès la première adjudication (y compris le droit de modifier et de développer les codes sources) ?

Der Fall

3 Der vorliegend zu besprechende Fall betrifft eine Freihandvergabe durch die Kantonspolizei St. Gallen. Diese ­vergab einen Auftrag für die Wartung und den Support der von ihr zur automatisierten polizeilichen Vorgangsbearbeitung verwendeten Software «ABI» sowie die Lieferung von Updates zum Preis von rund CHF 1,5 Mio. an die bisherige Lieferantin und Entwicklerin. Eine…

[…]