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From the magazine BR-DC 1/2018 | S. 34-37 The following page is 34

Urteil des Bundesgerichts vom 18.7.2017, 2C_1021/2016, 2D_39/2016 (teilweise publ. in: BGE 143 II 553)

Alle Preise sind plausibel

Das BGer stellt klar, dass die Bewertung der Plausibilität von Offertpreisen unzulässig ist. Gestattet ist dagegen die Bewertung der Plausibilität der Qualität der versprochenen Leistungen, zumindest wo es um Leistungen mit nicht abschliessend beschreibbarer Qualität geht.

Le Tribunal fédéral clarifie le critère de la crédibilité : il est illicite de l’utiliser pour évaluer le prix des offres, mais il est admissible pour évaluer la qualité des prestations offertes, surtout lorsque l’exigence à cet égard ne peut pas être décrite en détail.

Der Fall

2 Im Zusammenhang mit der Erneuerung eines Wasserwerks hatte die Vergabestelle einen Vertrag betreffend verschiedene Ingenieursdienstleistungen im offenen Verfahren ausgeschrieben. Als Honorar hatten die Anbieterinnen für die Teilleistungen betreffend Vorprojekt, Bauprojekt und Bewilligungsprojekt aufgrund einer Kostenschätzung der Auftraggeberin eine Pauschale zu offerieren; für die Teilleistungen betreffend…

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