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From the magazine BR/DC 6/2017 | S. 380-382 The following page is 380

Contrat d’architecte et d’ingénieur / ­Architekten- und Ingenieurvertrag (per Dezember 2017)

Architektenvertrag – Pauschalhonorar (Contrat d’archi­tecte – Honoraire forfaitaire)

(804) In einem Architektenvertrag wurden ein Honorar als «Pauschale gemäss Kostenvoranschlag» und «pauschal CHF 380 000» vereinbart – was nach dem Vertrauensprinzip ohne Weiteres dahin gehend ausgelegt werden konnte, dass die Parteien als Vergütung einen pauschalen Betrag vereinbart hatten. Entsprechend scheiterte der Architekt beim Versuch, zusätzliches Honorar unter Berufung auf die honorarberechtigten Baukosten geltend zu machen. BGer (TF) 4A_502/2016 (6.2.2017).

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