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From the magazine BR/DC 4/2017 | S. 263-263 The following page is 263

Interruption de la procédure / Abbruch des Verfahrens (per August 2017)

Principes / Grundsätze

Aargau – Selbstverschulden der Auftraggeberin (Argovie – Faute concomitante de l’adjudicatrice)

(621) 1. Aus wichtigen Gründen kann das Verfahren jederzeit abgebrochen oder wiederholt werden. Dies ist gemäss § 22 Abs. 2 lit. a–d SubmD-AG insbesondere zulässig, wenn (lit. a) kein Angebot eingereicht wurde, das die in der Ausschreibung oder den Ausschreibungsunterlagen festgelegten Kriterien und technischen Anforderungen erfüllt, (lit. b) auf Grund veränderter Rahmen- oder Randbedingungen oder wegen wegfallender Wettbewerbsverzerrungen günstigere Angebote zu erwarten sind, (lit. c) die eingereichten Ange­bote keinen wirksamen Wettbewerb garantieren, oder (lit. d) eine wesent­liche Änderung der nachgefragten Leistung erforderlich wurde. 2a. Gemäss Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts macht diese Bestimmung das Vorliegen von wichtigen Gründen, die einen Abbruch rechtfertigen, nicht davon abhängig, ob die Vergabestelle diese unter…

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