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From the magazine BR/DC 4/2017 | S. 242-242 The following page is 242

Récusation et pré-implication / Ausstand und Vorbefassung (per August 2017)

Principes / Grundsätze

Bund – Rechtsfolgen der Erfüllung eines Ausstandsgrunds (Confédération – Conséquences juridiques de la réalisation d’un motif de récusation)

(525) 1. Die Regeln über den Ausstand richten sich an die Mitglieder (und Beauftragten) der Vergabestelle, nicht an die Anbieterinnen. 2a. Deswegen kommt es von vornherein nicht infrage, aufgrund der Erfüllung eines Ausstandsgrunds durch ein Mitglied der Vergabestelle (oder durch einen Angestellten einer Beauftragten der Vergabestelle) die angeblich bevorzugte Anbieterin vom Verfahren auszuschliessen. b. Ist der Ausstandsgrund erfüllt, hat die Vergabestelle dafür zu sorgen, dass das Verfahren ohne Mitwirkung der betroffenen Person durchgeführt wird. BVGer (TAF) B-1682/2016 (6.4.2017). (mb)

Récusation / Ausstand

Bund – Subjektiver Geltungsbereich der Ausstandspflicht – Private Verwaltungshelfer (Confédération – Champ d’application ratione personae de l’obligation de se récuser – Auxiliaires privés…

[…]