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From the magazine BR/DC 6/2016 | S. 349-349 The following page is 349

Contrat de vente immobilière / Grundstückkauf (per Dezember 2016)

Subrogation nach OR 110 (Subrogation selon CO 110)

(640) 1. Die Verkäuferin einer Liegenschaft im Stockwerkeigentum machte eine Forderung gegen die Käufer geltend, da sie trotz fehlender Gläubigerstellung angeblich die Werklohnforderung für Bauarbeiten an der Liegenschaft ­beglichen hatte, welche die Käufer bei einem Unternehmer bestellt hatten. Vor Kantonsgericht strittig war die Frage, ob die Voraussetzungen für eine Subrogation nach Art. 110 Ziff. 2 OR gegeben waren. 2. «Gemäss Art. 110 OR gehen, soweit ein Dritter den Gläubiger befriedigt, dessen Rechte von Gesetzes wegen auf ihn über, wenn er eine für eine fremde Schuld verpfändete Sache einlöst, an der ihm das Eigentum oder ein beschränktes dingliches Recht zusteht (Ziff. 1), oder wenn der Schuldner dem Gläubiger anzeigt, dass der Zahlende an die Stelle des Gläubigers treten soll (Ziff. 2).» 3. «Ein weiteres Tatbestands­element stellt die Befriedigung des Gläubigers dar, d. h. die Leistung des intervenierenden…

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