Kulturgüterschutz / Protection des biens culturels (per Oktober 2016)
Denkmalschutz (Protection des monuments historiques)
(564) Ob ein geschütztes Kulturdenkmal durch bauliche oder technische Veränderungen in seiner Umgebung beeinträchtigt wird, ist im Einzelfall zu bestimmen. Grundlage bildet der fachwissenschaftliche Zeugniswert des Schutzobjekts nach Massgabe des verfolgten Schutzziels. Beim vorliegend unter Denkmalschutz stehenden Hofgut handelt es sich um ein isoliertes Einzelobjekt ohne ortsbild- oder landschaftsprägende Funktion. Der Schutz geht daher in räumlicher Hinsicht nicht wesentlich über das Hofgut hinaus. KGer (TC) BL 810 14 383/810 14 384 (11.11.2015).
(565) Entgegen Art. 10b Abs. 2 Satz 1 BauG ist ein Abbruchverbot nicht durchsetzbar, wenn es für die Eigentümerschaft in keinem vernünftigen Verhältnis zum konkreten öffentlichen Interesse an…