Raumplanung / Aménagement du territoire (per Oktober 2015)
Planung / Planification
Gestaltungsplan (Plan spécial)
(367) 1. Die Vorinstanz musste das Verfahren nicht bis zur Rechtskraft der Schlussabstimmung des Kantonsrats über die Umsetzungsvorlage zur Kulturlandinitiative sistieren. 2. Das anwendbare Recht schliesst vorliegend eine umfassende Koordination aus. Das Koordinationsgebot wird durch die gestaffelte Eröffnung der Entscheide nicht verletzt. 3. Das Plangenehmigungsverfahren ist das massgebliche Verfahren, in dem die UVP durchzuführen ist. 4. Den Anforderungen an die Mitwirkung der Öffentlichkeit und Anhörung der betroffenen Grundeigentümer wurde im Nutzungsplanverfahren grundsätzlich Genüge getan. Die Beschwerdegegnerin entschied aber über die im Rahmen der UVP abgelieferten Stellungnahmen der Fachbehörden auf unvollständiger Grundlage, nämlich ohne die Kenntnis der allfälligen formellen und materiellen Einwände, obwohl diese im Plangenehmigungsverfahren, das mit dem Gestaltungsplanverfahren zu koordinieren ist,…