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From the magazine BR/DC 1/2015 | S. 46-51 The following page is 46

Procédure de recours / Das Beschwerdeverfahren (per Februar 2015)

Principes /Grundsätze

BVGer – Begründung des Zuschlags (TAF – Motivation de l’adjudication)

(50) Die «summarische Begründung im Rahmen der Zuschlagspublikation, welche sich im Hinweis ‹Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien› erschöpft, … [ist] rechtswidrig». ­BVGer B-4288/2014 (25.9.2014; Zwischenentscheid) (mb)

Glarus – Mangelhafte Zuschlagsbegründung (Glaris – Justification insuffisante de l’adjucation)

(51) 1. Das Verwaltungsgericht Glarus ändert seine Praxis zur Begründungspflicht eines Vergabeentscheides. Es erachtet es mit Blick auf die Prozessökonomie als zulässig die ­Begründung des Zuschlagentscheides erst mit der Beschwerdeantwort im Rechtsmittelverfahren beizubringen. Die mangelhafte Zuschlagsbegründung ist hingegen ungeachtet des Verfahrensausgangs bei der Kostenverlegung zu berücksichtigen. 2. Bei der Rechts- und Sachverhaltskontrolle auferlegt sich das Gericht weiterhin Zurückhaltung, insbesondere was die technischen Konditionen der…

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