Procédure de recours / Das Beschwerdeverfahren (per Februar 2015)
Principes /Grundsätze
BVGer – Begründung des Zuschlags (TAF – Motivation de l’adjudication)
(50) Die «summarische Begründung im Rahmen der Zuschlagspublikation, welche sich im Hinweis ‹Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien› erschöpft, … [ist] rechtswidrig». BVGer B-4288/2014 (25.9.2014; Zwischenentscheid) (mb)
Glarus – Mangelhafte Zuschlagsbegründung (Glaris – Justification insuffisante de l’adjucation)
(51) 1. Das Verwaltungsgericht Glarus ändert seine Praxis zur Begründungspflicht eines Vergabeentscheides. Es erachtet es mit Blick auf die Prozessökonomie als zulässig die Begründung des Zuschlagentscheides erst mit der Beschwerdeantwort im Rechtsmittelverfahren beizubringen. Die mangelhafte Zuschlagsbegründung ist hingegen ungeachtet des Verfahrensausgangs bei der Kostenverlegung zu berücksichtigen. 2. Bei der Rechts- und Sachverhaltskontrolle auferlegt sich das Gericht weiterhin Zurückhaltung, insbesondere was die technischen Konditionen der…