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From the magazine BR-DC 2/2024 | S. 55-62 The following page is 55

Raumplanung / Aménagement du territoire (bw) (per April 2024)

Richtplanung / Planification directrice

Beschwerde einer jurassischen Gemeinde gegen die Festsetzung des Standorts für den Windpark «Montagne de Tramelan» im Kanton Bern (Recours d’une commune jurassienne contre le choix du site d’implantation du parc éolien «Montagne de Tramelan» dans le canton de Berne)

(48)Art. 10 Abs. 1 EnG verpflichtet die Kantone, dafür zu sorgen, dass die für die Nutzung der Windkraft geeigneten Gebiete im Richtplan festgelegt werden. Dieselbe Verpflichtung ist auch in Art. 8b RPG enthalten. Die Nutzung erneuerbarer Energien muss Bestandteil der kantonalen Richtpläne sein, insbesondere bei Technologien, deren Bedeutung über die regionale Ebene hinausgeht, d. h. in erster Linie bei der Wasserkraft und der Windenergie. Projekte mit erheblichen Auswirkungen auf Raum und Umwelt, wie z. B. Windparks, müssen daher ausdrücklich im kantonalen Richtplan vorge­sehen (Art. 8 Abs. 2 RPG), d.h. als Gegenstand einer koordinierten «Festsetzung» i.S.v. Art. 5 Abs…

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