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From the magazine BR/DC 5/2023 | S. 280-286 The following page is 280

Raumplanung / Aménagement du territoire (bw) (per Oktober 2023)

Richtplanung / Planification directrice

Ungenügende richtplanerische Grundlage für den Windpark «Eoljoux» (Planification directrice insuffisante pour le parc éolien «Eoljoux»)

(328) Die Gemeinde Chenit (VD), die auf ihrem Gebiet einen Windpark verwirklichen will und hierfür einen Teilnutzungsplan erliess, wehrt sich erfolglos beim Bundesgericht gegen ein Urteil des Waadtländer Kantonsgerichts, das sowohl den Teilzonenplan als auch die vom Kanton erteilte Rodungsbewilligung wegen einer ungenügenden Grundlage im kantonalen Richtplan aufhob. 1. Im vorliegenden Fall ist unbestritten, dass der Windpark eine Verankerung im kantonalen Richtplan benötigt (Art. 8 Abs. 2, Art. 8b RPG). Eine solche Verankerung setzt eine «Festsetzung» i.S.v. Art. 5 Abs. 2 lit. a RPV, d.h. eine abgeschlossene Koordination auf Richtplanebene, voraus. Der Richtplan muss Angaben zu Standort und Umfang des Grossprojekts enthalten, die auf einer umfassenden, begründeten und stufengerechten…

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