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From the magazine BR/DC 2/2023 | S. 98-101 The following page is 98

Baubewilligung – Autorisation de construction (per April 2023)

Baubewilligungspflicht – Assujettissement à autorisation (as)

Hinreichend bestimmte Baubewilligung (Autorisation de construire suffisamment précise)

(115) Art. 22 RPG ist eine direkt anwendbare bundesrechtliche Minimalvorschrift, die in allgemeiner Weise die Baubewilligungspflicht regelt. Aus dieser Bestimmung wird auch abgeleitet, dass das Baubewilligungsverfahren es der Behörde erlauben muss, ein Bauvorhaben vorgängig auf seine Vereinbarkeit mit den Nutzungsplänen und den anwendbaren Bauvorschriften zu prüfen. Dies setzt auf Seiten der Gesuchsteller wiederum hinreichende Pläne voraus und bedingt, dass die Baubewilligung hinreichend bestimmt ist (E. 3.1.2). BGer (TF) 1C_382/2021 (3.9.2022).

Keine Baubewilligungspflicht für eine Mauer von 1,2 m Höhe (Mur haut de 1,2 m non assujetti à autorisation)

(116) Die Baubewilligungspflicht wurde nach dem kantonalen glarnerischen Recht für eine Mauer von 1,2 m Höhe verneint. Nach Auslegung von Art. 75 Abs. 2 der kantonalen Bauverordnung…

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