Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 12. Mai 2022 (C-719/20), Comune di Lerici
Private Übernahme eines Quasi-inhouse-Vehikels
Der EuGH bezieht Stellung zur Frage, ob ein Leistungserbringer, welcher zunächst gestützt auf das Quasi-inhouse-Privileg beauftragt worden war, nach seiner Übernahme durch einen im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung bestimmten Wirtschaftsteilnehmer weiterhin den ursprünglichen Vertrag erfüllen darf.
La CJUE prend position sur la question de savoir si une entité quasi-inhouse à laquelle un marché avait initialement été attribué sans appel à la concurrence peut continuer à exécuter ce contrat après sa reprise par un opérateur économique désigné à l’issue d’un appel d’offres public.
Der Fall
(1) 1. Im Jahr 2005 hatte die italienische Gemeinde Lerici einen bis Ende 2028 laufenden Quasi-inhouse-Auftrag betreffend Abfallbewirtschaftung an ACAM erteilt. Dieses Unternehmen stand im ausschliesslichen Besitz und unter der Kontrolle der Gemeinde Lerici sowie weiterer Gemeinden.
2. Nachdem ACAM im Jahr 2013 in finanzielle Schwierigkeiten geraten war und mit ihren…