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From the magazine BR/DC 6/2022 | S. 346-349 The following page is 346

Bauhandwerkerpfandrecht/Hypothèque légale des artisans et entrepreneurs (per Dezember 2022)

Bauhandwerkerpfandrecht – Provisorische Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts – Pfandberechtigung des Generalübernehmers – ZGB 839 I (Hypothèque légale des artisans et entrepreneurs – Inscription provisoire d’une hypothèque légale des artisans et entrepreneurs – Droit de gage du délégant général – CC 839 I)

(591)  Der Generalunternehmer ist nach Rechtsprechung und Lehre zur Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts berechtigt, und zwar auch mit Bezug auf Arbeiten, die er Subunternehmern übertragen hat. Die Pfandberechtigung muss auch dem Generalübernehmer oder «Schreibtisch-GU» als Sonderform des Generalunternehmers zukommen, der sämtliche physischen Bauarbeiten an Subunternehmer weitervergibt und selbst nur intellektuelle Leistungen erbringt. Der gegenteiligen Meinung, wonach die blosse vertragliche Verpflichtung zu pfandberechtigten Arbeiten für die Pfandberechtigung des Generalunternehmers nicht ausreicht, kann nicht gefolgt werden. Sie steht im…

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