2. Ausstand und Vorbefassung / Récusation et préimplication (per August 2022)
■ Vorbefassung / Préimplication
Zürich – Gleichzeitiges Vorliegen von Ausstandsgründen und Vorbefassung (Zurich – Existence simultanée de motifs de récusation et d’une préimplication)
(323) 1a. Die von der Vergabestelle beauftragte Firma X lud zur Beschaffung einer Badewasseraufbereitung die Anbieterin Y zur Angebotseinreichung ein. Dabei trat insbesondere der Sohn Z des Geschäftsführers der beauftragten Firma X in Erscheinung, welcher gleichzeitig zusammen mit seinem Bruder als Verwaltungsrat der eingeladenen Anbieterin Y wirkt. b. Die WEKO beantragte vor Verwaltungsgericht, dass die infrage stehende «Einladung» den Zugang zum Markt in unzulässiger Weise beschränke und einen Verstoss gegen Art. 5 BGBM darstelle. 2. Als Verantwortlicher für die Gesamtleitung des Auftrags sowie als Verwaltungsratsvorsitzender der Anbieterin Y, für die er gar einen Zuteilungsantrag stellte, erfüllte Z den Ausstandsgrund nach § 5a Abs. 1 lit. a VRG. Des Weiteren wurde die Firma…