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From the magazine BR/DC 2/2022 | S. 115-115 The following page is 115

Wald / Forêt (per April 2022)

Bewilligung der Nutzung eines militärischen Materiallagers als ziviles Brennholzlager (Autorisation d’utiliser un dépôt de matériel militaire comme dépôt de bois de chauffage)

(247) 1. Die I. öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts hatte zu prüfen, ob die Gemeinde Glarus Süd dem Eigentümer eines in der Landwirtschaftszone gelegenen und als militärisches Materiallager genutzten Grundstücks dessen Nutzung als ziviles Brennholzlager verweigern durfte. Das Glarner Verwaltungsgericht war – wie schon seine Vorinstanzen – zum Ergebnis gelangt, dass die für die Umnutzung erforderliche Rodungsbewilligung namentlich infolge überwiegenden Interesses an der Walderhaltung nicht zu erteilen sei. 2. Das Bundesgericht erwog vorab, die Einschätzung des Verwaltungsgerichts, dass es sich bei der streitbetroffenen Parzelle zumindest teilweise um Wald handle, sei bundesrechtskonform: Ob die quantitativen Waldkriterien (Fläche, Breite, Alter; vgl. Art. 1 Abs. 1 WaV und Art. 3 Abs…

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