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From the magazine BR/DC 3/2021 | S. 154-156 The following page is 154

Werkvertrag / Contrat d’entreprise (per Juni 2021)

Ablieferungsverzug im Werkvertrag (Retard de livrai­son dans un contrat d’entreprise)

(261) Es ging um die Lieferung und Montage verschiedener Bauprodukte. Ein Aspekt war dabei die nicht rechtzeitige Lieferung und Montage von Sitzplatztrennwänden. Dies veranlasste das Bundesgericht zu folgenden Ausführungen (E. 3.5.1): «Kommt der Unternehmer mit der Ablieferung des geschuldeten Werks in Verzug, so richten sich die Rechtsfolgen nach den allgemeinen Bestimmungen von Art. 103-109 OR und nicht nach Art. 366 Abs. 1 OR (BGE 116 II 450 E. 2a/aa S. 452; Urteil 4C.457/1999 vom 14. Juni 2000 E. 3a; P. Gauch, a.a.O, S. 294 Rz. 659), wie die Vorinstanz zutreffend erwog. Für einen Ablieferungsverzug ist vorausgesetzt, dass der Unternehmer trotz eingetretenem Ablieferungstermin das geschuldete Werk (objektiv) pflichtwidrig noch nicht vollendet oder das vollendete Werk pflichtwidrig noch nicht abgeliefert hat (Gauch, a.a.O., S. 294 Rz. 659). Des Weiteren bedarf es grundsätzlich einer Mahnung (A…

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