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From the magazine BR/DC 2/2021 | S. 83-90 The following page is 83

Raumplanung / Aménagement du territoire (per April 2021)

Richtplanung / Planification directrice (bw)

Richtplanpflicht für die Erhöhung des Stauspiegels am Grimselsee (Obligation d’établir un plan directeur pour le relèvement du niveau de retenue du lac de Grimsel)

(80) Anpassung und Erhöhung der bestehenden Gesamtkonzession für die Erhöhung der Staumauern zur Erhöhung des Wasserspeichervolumens am Grimselsee: 1. Gemäss Art. 8 Abs. 2 RPG ist für alle Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt eine Grundlage im Richtplan erforderlich. Das Bundesgericht lässt es offen, ob Art. 8b RPG i.V.m. Art. 10 EnG darüber hinaus generell für Wind- und Wasserkraftprojekte eine Richtplangrundlage verlangt, weil jedenfalls für die streitige Erweiterung des Grimselstausees der allgemeine Richtplanvorbehalt von Art. 8 Abs. 2 RPG erfüllt ist. Mit dem Projekt würden das Speichervolumen erheblich vergrössert (um 75 auf 170 Mio. m3) und der Energiespeicher um rund 240 GWh erhöht; ausserdem bewirkt das Vorhaben einen schwerwiegenden…

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