Direkt zum Inhalt

From the magazine BR/DC 5/2020 | S. 299-300 The following page is 299

Gewässer / Eaux (per Oktober 2020)

Kein erweiterter Besitzstandsschutz im Gewässerraum (Pas de garantie étendue de la situation acquise dans l’espace réservé aux eaux)

(505) 1. In Saas-Balen schritt die kantonale Baukommis­sion u.a. in Bezug auf Lagerung von grösseren Mengen mineralischer Bauabfälle und den Aushub am Standort einer Bauunternehmung ein und verfügte die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes, inkl. umweltgerechter Entsorgung. 2. Eine der betroffenen Parzellen befindet sich vollständig im Gewässerraum der Saaser Vispa, in dem nur standortgebundene, im öffentlichen Interesse liegende Anlagen erstellt werden dürfen (Art. 41c Abs. 1 GSchV). Bestehende Bauten und Anlagen sind gemäss Art. 41c Abs. 2 GSchV in ihrem Bestand grundsätzlich geschützt, sofern sie rechtmässig erstellt wurden und bestimmungsgemäss nutzbar sind. Gemäss Stellungnahme des BAFU verfügen die im Gewässerraum liegenden Bauten und Anlagen (bis auf eine Ausnahme) nicht über eine Baubewilligung und sind daher nicht in…

[…]