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From the magazine BR/DC 4/2020 | S. 231-232 The following page is 231

Zuschlag und Widerruf / Adjudication et ­révocation (per August 2020)

Begründung des Zuschlags / Motivation de l’adjudication

Zürich – Begründungspflicht (Zurich – Obligation de motiver)

(287) 1. Fehlt der Zuschlagsverfügung die genügende Begründung im Sinne der vorgeschriebenen summarischen Mindestbegründung, wird diese Verletzung des rechtlichen Gehörs gemäss Verwaltungsgericht geheilt, wenn weitergehende Informationen auf Begehren des betreffenden Anbieters hin innert laufender Beschwerdefrist per Mail und in einem Debriefing ergehen sowie die Beschwerdeschrift ausreichend begründet wird. 2. Dieses Vorgehen der Vergabestelle veranlasste das Verwaltungsgericht dennoch, die Vergabestelle zur Übernahme von einem Viertel der Gerichtskosten und zur Ausrichtung einer reduzierten Parteientschädigung zu verpflichten. VGer (TA) ZH VB.2019.00474 (12.9.2019). (sts)

Graubünden – Dichte der Begründung (Grisons – Densité de la motivation)

(288) 1a. Die Beschwerdeführerin als Zweitplatzierte machte geltend, dass der Vergabeentscheid zu…

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