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From the magazine BR/DC 4/2020 | S. 207-210 The following page is 207

Ausschreibung / Appel d’offres (per August 2020)

Grundsätze / Principes

Zürich – Definitionsfreiheit (Zurich – Liberté de défini­tion)

(200) 1. Im Beschwerdeverfahren gegen die Ausschreibung eines Projektwettbewerbes für den Neubau eines Betreuungshauses in einer Schulanlage beantragte die Beschwerdeführerin unter anderem, dass statt eines Neubaus auf Kosten einer Sportanlage ein Ersatzneubau auf dem Areal des be­stehenden Betreuungshauses ausgeschrieben werden solle. 2a. Das Verwaltungsgericht verwies darauf, dass die Vergabebehörde bei der Umschreibung des Beschaffungsgegenstandes weitgehend frei sei und es lediglich bei allfälliger Überschreitung oder Missbrauch des Ermessens eingreife. b. Die Art der Umschreibung des Beschaffungsgegenstands könne dann rechtlich relevant sein, wenn sie Auswirkungen auf den Wettbewerb zwischen den potenziellen Anbietenden zeitigt, bspw. wenn die Umschreibung des Vergabeobjekts dazu führe, dass für die betreffende Beschaffung nur noch eine einzige oder sehr wenige Anbietende bzw…

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