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From the magazine BR/DC 6/2019 | S. 353-357 The following page is 353

Zivilprozessrecht und SchKG / Procédure civile et poursuites (per Dezember 2019)

Beweislast im Versicherungsrecht – Merkantiler Minderwert und Gebäudeversicherung (Fardeau de la preuve en droit des assurances – Moins-value commerciale et assurance bâtiments)

(608) Bei einem Hochwasser am Rhein wurde ein Haus angehoben. Es verblieb ein Hebungsbetrag von mehreren Zentimetern. Der Eigentümer forderte eine höhere Entschädigung, als die kantonale Gebäudeversicherung zu zahlen bereit war. Er führte gegen den Rekursentscheid der Gebäudever­sicherung Beschwerde an das Verwaltungsgericht. 1. Dies veranlasste das Gericht (in E. 3.3) daran zu ­erinnern, dass Personen, die gegenüber einer Versicherung einen Versicherungsanspruch erheben, bezüglich der Frage, ob ein Versicherungsfall eingetreten ist, grundsätzlich be- Aus der ZeitschriftBR/DC 6/2019 | S. 353-357 Es folgt Seite № 354hauptungs- und beweispflichtig sind. «Behauptet der Versicherer indessen eine die Leistungspflicht ausschliessende oder herabsetzende Tatsache, so ist es an ihm, diese zu beweisen».

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