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From the magazine BR-DC 3/2019 | S. 138-140 The following page is 138

Urteil des Handelsgerichts des Kantons Zürich vom 24. Juli 2018 (HG170237-O)

Umfasst eine in einem Werkvertrag enthaltene ­uneingeschränkte Gerichtsstandsklausel auch die Klage auf definitive Eintragung eines ­Bauhandwerkerpfandrechts?

Kriterien für die Auslegung einer uneingeschränkten Gerichtsstandsklausel hinsichtlich ihrer sachlichen Reichweite nach dem Vertrauensprinzip.

Portée matérielle d’une clause d’élection de for inconditionnelle : critères pour l’interpréter selon le principe de la confiance.

Der Fall

(265) Die A. Schweiz AG verpflichtete sich gegenüber der B. AG, bestimmte Baumeisterarbeiten zu erbringen. Für die Generalplanung und die Bauleitung war die F. AG zuständig. Nachdem die A. Schweiz AG beim Handelsgericht Zürich die provisorische Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts erwirkt hatte, klagte sie wiederum in Zürich gegen die B. AG auf definitive Eintragung sowie auf Zahlung des ausstehenden Werklohns. Die Beklagte erhob gestützt auf eine im Werkvertrag enthaltene Gerichtsstandsklausel für beide Klagen die Einrede der örtlichen Unzuständigkeit. Das Handelsgericht Zürich tritt auf die Klagen nicht ein.

Der Entscheid

Die im Werkvertrag enthaltene Gerichtsstandsklausel hat…

[…]