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From the magazine BR/DC 1/2019 | S. 30-32 The following page is 30

Eignung / Aptitude (per Februar 2019)

Grundsätze / Principes

Schaffhausen – Abstellen auf Mehreignung für Präqualifikationsentscheid (Schaffhouse – Décision de préqualification prise sur la base de l’aptitude)

(33) 1. Verfahrensgegenstand war ein Präqualifikationsentscheid im selektiven Verfahren für Planerdienstleistungen, wobei die Beschwerdeführerin nicht zur zweiten Stufe zugelassen worden war. 2a. Den Ausschreibungsunterlagen war zu entnehmen, dass im Rahmen der Präqualifikation drei bis maximal fünf Anbieter, die als am besten geeignet beurteilt würden, zur zweiten Stufe zugelassen würden. «Die [in der Ausschreibung] bekanntgegebene, nach dem Mass der Eignung vorzunehmende Beschränkung auf allenfalls nur drei Teilnehmer blieb unangefochten […] und kann daher mit der vorliegenden Beschwerde gegen den Präqualifikationsentscheid nicht mehr in Frage gestellt werden.» b. Das Obergericht führte weiter aus, dass die Vergabestelle im Rahmen des Präqualifikationsentscheids «– jedenfalls bei einer…

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