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From the magazine BR/DC 1/2018 | S. 2-2 The following page is 2

Neues deutsches Bauvertragsrecht

Deutschland hat derzeit keine Regierung. Das aber hinderte neue Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzesbuchs («BGB») nicht daran, am 1.1.2018 in Kraft zu treten. Darunter sind auch neue Regeln zum «Bauvertrag». Diese Regeln finden sich zur Hauptsache bei den § 650a ff. BGB; sie schliessen damit an die allgemeinen Vorschriften über den Werkvertrag (§ 631 ff. BGB) an. Wozu aber die Novelle? In den Erläuterungen des zuständigen Ministeriums liest man dazu, das Werkvertragsrecht sei «mit Blick auf die unterschiedlichen möglichen Vertragsgegenstände sehr allgemein gehalten. Für die komplexen, auf eine längere Erfüllungszeit angelegten Bauverträge sind die Regelungen des Werkvertragsrechts häufig nicht detailliert genug» (Referentenentwurf vom 28.9.2015, S. 1).

Dem trägt das BGB jetzt unter anderem dadurch Rechnung, dass es ein Änderungsrecht des Bestellers (also ein Bestellungsänderungsrecht) statuiert und die damit verschränkte Frage regelt, wie die Vergütung im…

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