Umweltschutz / Protection de l’environnement (per Oktober 2017)
Lärm / Bruit
Sportanlage (Installation sportive)
(749) Beschwerdebefugnis: Abgesehen von einer besonderen Betroffenheit durch die örtliche Nähe genügt es, wenn die anfechtende Person den zu erwartenden Lärm voraussichtlich deutlich wahrnehmen kann und dadurch in ihrer Ruhe gestört wird. Zonenkonformität einer kleineren Sportanlage (Skateranlage) in der Wohn- und Gewerbezone; Immissionen von Sportanlagen: Einzelfallbeurteilung nach Art. 15 USG. OGer (TC) SH 60/2015/14 (10.6.2016); Amtsbericht 2016, 155. (ph)
Armbrustschiessanlage (Stand de tir à l’arbalète)
(750) Die Lärmbeurteilung von Armbrustschiessanlagen hat grundsätzlich gemäss Anhang 7 LSV zu erfolgen. Abweichungen, auch punktuelle, von dieser Beurteilungsgrundlage sind möglich, müssen aber begründet werden. Beim Erlass eines Betriebsreglements einer Armbrustschiessanlage ist dem Vorsorgeprinzip Rechnung zu tragen. Die Armbrustschiessanlage in X. überschreitet die Immissionsgrenzwerte (IGW). Deshalb muss der…