Adjudication et révocation / Zuschlag und Widerruf (per August 2017)
Révocation due au projet / Widerrufsgründe, die im Projekt liegen
Graubünden – Unerwünschte Produkteigenschaften (Grisons – Caractéristiques du produit non désirées)
(622) 1. Die Vergabestelle widerrief eine unangefochten in Rechtskraft erwachsene Zuschlagsverfügung und erteilte den Zuschlag neu. Sie begründete dieses Vorgehen damit, dass sie aufgrund von negativen Erfahrungen mit einem Vorgängerprodukt das von der ersten Zuschlagsempfängerin offerierte Folienmaterial für ein Unterdach im Rahmen der ausgeschriebenen Sanierungsarbeiten nicht verwenden wolle. 2a. Neben den in Art. 22 Abs. 1 SubG-GR aufgezählten Ausschlussgründen sind auch andere wichtige Gründe denkbar, aufgrund welcher der Zuschlag gemäss Art. 24 Abs. 1 SubG-GR widerrufen werden kann. b. So ist ein Widerruf unter anderem denkbar, wenn sich nachträglich herausstellt, dass das angebotene Produkt den gestellten Anforderungen in wesentlichen Punkten nicht entspricht. 3a. Vorliegend…